Über die Abschaffung des Ernährermodells, die Lohnentwicklung und den Gesellschaftsvertrag

Von   10. Juni 2009

Frauen mit Kindern werden durch die Scheidungsgesetzgebung vom Staat neuerdings mehr oder weniger zur Erwerbsarbeit verpflichtet. Eine gute Mutter ist, wer Kinder hat und einer Erwerbsarbeit nachgeht, lautet der neue gesellschaftliche Anspruch an Mütter. Denn dadurch würden Frauen von Männern finanziell unabhängig. Diese neue Politik der Verteilung von ökonomischen Ressourcen zwischen den Geschlechtern sei Zeichen der Beendigung des Ernährerprinzips, wird derzeit von einigen feministischen Stimmen wie von den Politikwissenschaftlerinnen Claudia Pinl oder Alexandra Scheele gelobt.

Diese Einschätzung scheint richtig, allerdings nur auf den ersten Blick. Übergangen wird systematisch, dass das Ernährermodell nicht einfach nur die finanzielle Situation von Mann und Frau im Ehepaar organisiert hat. Der Lohn, den ein Mann erarbeitete, galt gesellschaftspolitisch nicht einfach als Bezahlung einer (nämlich seiner) Arbeitsleistung. Er war zugleich auch Ausdruck und Möglichkeit dessen, dass mit einem Lohn eine Familie ernährt werden sollte. Der Lohn ist also nicht bloß Ausdruck eines Arbeitsvertrags, er ist gerade auch Ausdruck eines Gesellschaftsvertrags, und das heißt, der Einbindung der Wirtschaft in die Gesellschaft. Der Lohn bindet die Reproduktion der Gesellschaft in die Wirtschaft ein, was der Wirtschaft ihren gesellschaftlichen Stellenwert gibt.
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